Wir ergreifen Partei
für die Zuger Wohnbevölkerung

Auszugerung stoppen! (WFI)

Wohnraum für dich.

750 Millionen Franken für bezahlbare Wohnungen im Kanton Zug. Jetzt Initiative unterschreiben!

Die Wohnfonds-Initiative

Warum braucht es die Initiative?

Jährlich verlassen über 3000 Zuger:innen den Kanton. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, vor allem Familien, können sich die steigenden Mieten immer weniger leisten. Bezahlbare Wohnungen sind selten. Genossenschaftswohnungen gibt es fast nicht: Sie machen nur 2,5 Prozent aller Wohnungen aus. In unserem Nachbarkanton Zürich sind es 14,7 Prozent (Stand 2022).

Was will die Initiative? Mehr bezahlbare Genossenschaftswohnungen. 

Mit der Initiative sollen Genossenschaften endlich richtig gefördert werden. Denn die Genossenschaften wollen bauen, können sich das teure Bauland aber nicht mehr leisten. Mit der Initiative wird gefordert, dass aus einem Teil der hohen Budgetüberschüsse der letzten Jahre ein Wohnfonds geäufnet wird. So soll der Kauf von Grundstücken ermöglicht werden, welche Genossenschaften im Baurecht abgegeben werden. Diese können darauf erschwingliche Wohnungen errichten: Für Jung und Alt, für Familien, für Menschen, die in Zug wohnen und arbeiten.

Wfi tunnel

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Unterschreiben

Hier kannst du den A4-Bogen zum ausdrucken und einschicken herunterladen. Auch kannst du die Initiative mit deiner Bekanntschaft teilen.

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Die Kampagne für bezahlbaren Wohnraum kostet Geld. Die Immobilien-Lobby und reiche Grundeigentümer:innen investieren grosse Summen, um ihre Mieten möglichst hoch behalten zu können. Wir wehren uns dagegen, aber dafür braucht es deine Unterstützung!

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Die SP setzt sich seit Jahren für mehr bezahlbaren Wohnraum im Kanton Zug ein – sowohl auf der Strasse als auch im Parlament oder an Gemeindsversammlungen. Werde Teil der SP und engagiere dich mit Gleichgesinnten für einen lebenswerten Kanton!

Fragen und Antworten

Ja, denn die Mittel sind bereits vorhanden. Sie entsprechen einem Drittel des heute frei verfügbaren Eigenkapitals des Kantons. Die Regierung prognostiziert, dass das Eigenkapital bis 2030 weiter auf über 3 Milliarden Franken ansteigen wird. Nicht zu vergessen: Der Regierungsrat wollte letztes Jahr 750 Millionen Franken für einen Stadttunnel in Zug sprechen.

Die 750 Millionen Franken braucht es, weil das Bauland in Zug teuer geworden ist: Im Jahr 2024 betrug der mittlere Preis für einen Quadratmeter Bauland für ein Mehrfamilienhaus rund 4000 Franken. Unlängst errechnete der Baarer Gemeinderat auf eine Forderung der SP Baar hin, was die hohen Baulandpreise konkret bedeuten: Für 1800 Wohnungen brauche es Bauland im Wert von 415 Millionen Franken.

Der Kanton tut sehr für wenig für Genossenschaften: In den letzten zehn Jahren wurden nur 998’000 Franken an Darlehen gesprochen. Das ist klar zu wenig, denn heute machen Genossenschaftswohnungen nur 2.5 Prozent aller Wohnungen im Kanton aus, was unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt.

Bei der Frage der Preisgünstigkeit liefert das kantonale Recht eine Antwort. So ist gemäss Wohnraumfördergesetz eine 3-Zimmer-Wohnung preisgünstig, wenn die monatliche Miete zwischen rund 1900 und 2100 Franken liegt. Kostenmiete bedeutet, dass die Mietparteien mit ihrer Miete nur die Kosten von Land, Bau und Unterhalt bezahlen – und nicht auch noch grosse Gewinne finanzieren.

Wer heute eine preisgünstige Wohnung hat, hat sie nicht auf sicher. Zug ist ein wirtschaftlicher Hotspot mit tiefen Steuern: Viele Berufspendler:innen oder Menschen mit hohen Einkommen und Vermögen wollen nach Zug ziehen. Daraus ergibt sich eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und für Vermieter ein Anreiz, Wohnungen teurer zu sanieren oder abzureissen, um einen gewinnträchtigeren Neubau zu realisieren. Erschwinglicher als solche Renditeliegenschaften sind Genossenschaftswohnungen zur Kostenmiete.

In Zug besteht viel mehr Nachfrage nach Wohnraum als Angebot. Das bedeutet: Der Abriss zahlreicher älterer Gebäude, um teure Neubauten zu erstellen, lohnt sich. Damit lassen sich die Mieten in Zug aber nicht senken. Deshalb ist es umso wichtiger, dass mehr Genossenschaftswohnungen entstehen, in denen Menschen zu bezahlbaren Bedingungen leben können.

Initiativtext

Gesetzesinitiative (Kanton Zug)

750 Millionen für bezahlbares Wohnen im Kanton Zug (Wohnfonds-Initiative)

Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf § 35 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 31.Januar 1894 (BGS 111.1) in der Form der allgemeinen Anregung das folgende Initiativbegehren ein:

  1. Der Kanton führt einen Wohnraumfonds und stattet ihn aus seinem Eigenkapital mit anfänglich mindestens 750 Millionen Franken aus. Über weitere Einzahlungen beschliesst der Kantonsrat.
  2. Aus dem Fonds wird das Schaffen und Erhalten preisgünstiger Mietwohnungen gefördert. Zu diesem Zweck richtet der Kanton Fondsbeiträge aus für:
    • den Kauf von Grundstücken durch den Kanton mit dem Ziel, sie im Baurecht gemeinnützigen Wohnbauträgern, die ohne Gewinnabsichten dem Grundsatz der Kostenmiete dauerhaft verpflichtet sind, zur Verfügung zu stellen;
    • die Unterstützung von gemeinnützigen Wohnbauträgern, die ohne Gewinnabsichten dem Grundsatz der Kostenmiete dauerhaft verpflichtet sind, beim Erwerb, Bau und Erhalt von preisgünstigen Mietwohnungen.
  3. Allfällige Einnahmen aus Beiträgen und der Vergabe von Baurechten fliessen dem Fonds zu.
  4. Der Regierungsrat entscheidet über die Ausrichtung von Beiträgen und die Vergabe von Baurechten und erstattet dem Kantonsrat regelmässig Bericht.
  5. Bei der Zuteilung geförderter Wohnungen hat grundsätzlich Vorrang, wer einen mehrjährigen Bezug zum Kanton Zug nachweisen kann.

Erläuterungen zu den Bestimmungen

Ziff. 2: Die Fondsmittel sind zweckbestimmt und für Förderung preisgünstiger Mietwohnungen gedacht. Was preisgünstig ist, bestimmt das kantonale Wohnraumfördergesetz. So ist eine 3-Zimmer-Wohnung preisgünstig, wenn die Miete zwischen ungefähr 1’900 und 2’100 Franken beträgt.

Ziffer. 2 Abs. 1: Der Kanton kann Land kaufen und im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben. Die bestehenden oder entstandenen Wohnungen werden zur Kostenmiete vermietet. Falls die Bodenkosten zu hoch sind, soll das Grundstück vor der Vergabe im Baurecht mit Fondsbeiträgen vergünstigt werden, damit eine preisgünstige Kostenmiete möglich wird. Die Kostenmiete steigt auch dann nicht an, wenn der Marktwert des Baulands ansteigen sollte.

Ziff. 2 Abs. 2: Mit Fondsbeiträgen können Wohnbaugenossenschaften ferner mit weiteren Mitteln unterstützt werden. Denkbar sind zinsgünstige oder zinslose Darlehen, Bürgschaften oder nicht rückzahlbare Abschreibungs- und Investitionsbeiträge.

Ziff. 3: Auf dem Grundstückmarkt muss man schnell sein. Deshalb wird der Regierungsrat ermächtigt, die Fondsmittel einzusetzen. Die demokratische Legitimierung ergibt sich aus dem Volksentscheid über die Initiative. Damit Parlament und Öffentlichkeit ihre Kontrollfunktion ausüben können, muss der Regierungsrat regelmässig einen Bericht veröffentlichen. Über weitere Einzahlungen in den Fonds entscheidet der Kantonsrat.

Ziff. 4: Der geförderte Wohnraum soll grundsätzlich zuerst Menschen mit einem mehrjährigen Bezug zum Kanton zukommen.